Der Kollisionskurator ist ein vom zuständigen Pflegschaftsgericht eingesetzter Vertreter, der bei
widerstreitenden Interessen (z.B. zwischen Sachwalter und betroffene Person oder Eltern und deren
Kinder) die Interessen der pflegebefohlenen Person oder des Kindes zu vertreten hat.
Er wird vom zuständigen Pflegschaftsgericht (Bezirksgericht) mittels Beschluss bestellt.
Rechtsanwalt Dr. Wolf Mazakarini schreitet für Sie ein.